Nebenkostenübersicht und weitere
Informationen |
I. Kaufverträge |
Bei
Kauf, Verkauf oder Tausch von
|
Bei
einem Wert von
jeweils zuzüglich 20% USt. |
II. Mietverträge |
Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. | Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art. |
Vertragsdauer | Vermieter | Mieter |
---|---|---|
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre | 3 Bruttomonatsmietzinse |
2 Bruttomonatsmietzinse |
Frist
mindestens 2, höchstens 3 Jahre bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
2 Bruttomonatsmietzinse |
2 Bruttomonatsmietzinse |
Frist
weniger als 2 Jahre bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
3 Bruttomonatsmietzinse |
1 Bruttomonatsmietzins |
Untermietverträge über einzelne Wohnräume | 1 Bruttomonatsmietzins |
1 Bruttomonatsmietzins |
Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. | Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art. |
Vertragsdauer | Vermieter | Mieter |
---|---|---|
unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre | 2 Bruttomonatsmietzinse |
2 Bruttomonatsmietzinse |
Frist
weniger als 2 Jahre bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinse |
1 Bruttomonatsmietzins |
Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn
der
Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und
Untermietverträge
über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung
durch
den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden
Gebäudes ist.
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann
zusätzlich
mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die
Umsatz-
steuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind
ebensowenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissenan einer
Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des
Mietzinses
nicht frei vereinbart werden darf.
III. Hypothekardarlehen |