RP – REAL

 

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
Gemäß § 30b Konsumenenschutzgesetz
Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge

 

I. Kaufverträge
  1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung................................3,5%
    (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

     

  2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)........................................1,1%

     

  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
    Vereinbarung im Rahmen des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen
    für Beglaubigungen und Stempelgebühren

     

  4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der immobilienertragsteuer
    durch den Parteienvertreter
    nach
    Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen
    Urkundenerrichters

     

  5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
    (länderweise unterschiedlich)

     

  6. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -
    Übernahme durch den Erwerber:

    Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des
    aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung  der  Laufzeit möglich. Der Erwerber
    hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.

     

  7. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde
    (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung  des Grundstücks)
    sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)

     

  8. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

     
    Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
     
    • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
    • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
    • Unternehmen aller Art
    • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
    Bei einem Wert von
    • bis € 36336: je 4%
    • von € 36336 bis
      € 48448: € 1453,-
    • ab € 48449: je 3%

    jeweils zuzüglich 20% USt.



 

II. Mietverträge
  1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer
    entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des
    dreifachen Jahresbruttomietzinses.
    Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der  Urkunde feste Gebühr von derzeit
    13,00 EUR

     

  2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters

     

  3. Vermittlungsprovision

     
    Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.


     

    Vertragsdauer Vermieter Mieter
    unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre

    3 Bruttomonatsmietzinse
    allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen

    2 Bruttomonatsmietzinse

    Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre

    bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit

    2 Bruttomonatsmietzinse
    allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

    ----

    2 Bruttomonatsmietzinse



    Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

    Frist weniger als 2 Jahre


    bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

    bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit

    3 Bruttomonatsmietzinse
    allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

    ----



    ----

    1 Bruttomonatsmietzins



    Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse


    Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse


     

    Untermietverträge über einzelne Wohnräume

    1 Bruttomonatsmietzins

    1 Bruttomonatsmietzins




     

    Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.


     

    Vertragsdauer Vermieter Mieter
    unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre

    2 Bruttomonatsmietzinse
    allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen

    2 Bruttomonatsmietzinse

    Frist weniger als 2 Jahre


    bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre

    2 Bruttomonatsmietzinse
    allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

    ----

    1 Bruttomonatsmietzins



    Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse


     

    Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der
    Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge
    über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch
    den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.
    Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich
    mit dem Vormieter vereinbart werden.

    Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatz-
    steuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig
    miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissenan einer
    Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses
    nicht frei vereinbart werden darf.


 

III. Hypothekardarlehen
  1. Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG).......0,8%
    bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre..............1,5%
  2. Grundbuchseintragungsgebühr................................................1,2%
  3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung...............................0,6%
  4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen
    Urkundenerrichters
  5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
  6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
  7. Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht über-
    steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß
    §15 Abs. 1 IMVO steht.
    Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf  die Provision oder sonstige Vergütung
    5% der Darlehenssumme